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Impressum & Datenschutz

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.


Delmacon OG
Thien 56
8342 Gnas
Österreich

Unternehmensgegenstand:

Elektrotechnik, Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, Heizungstechnik, eingeschränkt auf die Installation und Wartung von Hackschnitzelheizungen, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV – Systemtechnik; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk), Werbegrafik-Designer, Bedrucken von Web-, Strick- und Wirkwaren, Tapeten, Holzwaren, Glaswaren, Metallwaren (ausgenommen Folien), Gummi- und Kunststoffwaren (ausgenommen Folien).

UID-Nummer:                                       ATU75166106

Firmenbuchnummer:                                 FN 526164x

Firmenbuchgericht:                                 Leoben

Firmensitz:                                       8342 Gnas

Tel.:                         +43 3151 88431

E– Mail:                   Office@delmacon.com

Berufsrecht:                     Gewerbeordnung: www.risk.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde:    Bezirkshauptmannschaft Leoben

Verleihungsstaat:             Österreich

Vertretungsbefugte Gesellschafter:    Peter Furtner, Mario Leber

Beteiligungsverhältnisse:         Peter Furtner 50%; Mario Leber 50%

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.11.2022

1 Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der DELMACON OG, gelten neben den in der jeweiligen Bestellung zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden durch die DELMACON OG ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der DELMACON OG erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag, mündlich oder schriftlich, zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch die DELMACON OG zustande.

2.2 Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe der bei Vertragsabschluß aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die mit ihnen von den Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten bei dem Kunden. Die DELMACON OG ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Die Verrechnung erfolgt über die DELMACON OG. Haftungen durch Tätigkeiten von Subunternehmern werden von der DELMACON OG nicht übernommen, hierfür ist das jeweilige Subunternehmen zuständig.

3 Lieferung, Leistungszeiten und Leistungserbringung
3.1 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich eine Leistung oder Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft oder Arbeitsbereitschaft auf den Kunden über. Dieser Umstand tritt bereits ein, sollte der Kunde eine vorherige Rechnung nicht fristgerecht beglichen haben, bis diese samt Verzugszinsen abgegolten ist. Gegenforderungen bezüglich Mehraufwendungen, Energieaufwand und der Gleichen seitens des Kunden sind in diesem Fall unzulässig und werden nicht anerkannt. Wurde bereits ein Teil des neuen Auftrages erfüllt, ist die DELMACON OG berechtigt, die Fertigstellung erst nach Bereinigung dieser Umstände zu erfüllen. Eine Auftragsstornierung nach Auftragsbeginn ist durch den Kunden nur im Falle grober Fahrlässigkeit möglich. Durch die DELMACON OG anerkannte Stornierungen beziehen sich lediglich auf den Verzicht des Kunden bezüglich der Auftragsfertigstellung, haben jedoch keinen Einfluss auf die Abrechnungssumme des betreffenden Auftrages.

3.2 Die DELMACON OG erbringt ihre Leistungen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00, außerhalb dieser Zeiten ist die DELMACON OG berechtigt einen Zuschlag von 100% zu verrechnen. Bei Dienstleistungsgeschäften wird die erste angefangene Stunde voll verrechnet, ab der zweiten Stunde erfolgt die Verrechnung 1⁄2-stündlich. Die DELMACON OG bemüht sich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen kann nicht übernommen werden. Die DELMACON OG kann gegebenenfalls zur Erfüllung des Auftrages den ganzen Auftrag oder einen Teilbereich an ein Subunternehmen vergeben.

3.3 Liefer- und Leistungszeitangaben von DELMACON OG erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine ausdrückliche verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt. 

3.4 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die DELMACON OG an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Pandemie, Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Ausgangssperren, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten. 

3.5 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.

3.6 Sollte die Erfüllung eines Auftrages aus Gründen einer Vereitelung durch den Kunden zustande kommen, ist die DELMACON OG berechtigt, ohne Leistungserbringung den Auftrag in Rechnung zu stellen. Eine Vereitelung des Kunden liegt bereits dann vor, wenn zumindest 3- malige Terminvereinbarungen mit dem Kunden nicht eingehalten wurden oder die Zeiten für die Leistungserrichtung durch den Kunden eingeschränkt wurden.

3.7 Erfolgten Zeitaufwendungen und Fahrten für den Kunden, ohne Leistungen beim Kunden zu erbringen und resultieren diese aus Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden, ist die DELMACON OG berechtigt diese separat zu verrechnen.

4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise der DELMACON OG; ansonsten gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.

4.2 Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungserteilung ohne Abzug, netto Kasse fällig.
4.4 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht entgegengenommen.

4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die DELMACON OG berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 3,8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Banken zu berechnen, jedenfalls jedoch 12%. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

4.6 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug, ist die DELMACON OG berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach (in der Regel innerhalb einer Woche), ist die DELMACON OG berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben der DELMACON OG vorbehalten.

4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

4.8 Die DELMACON OG ist berechtigt, bei Auftragserteilung durch den Kunden, eine Anzahlung, in zumindest der Höhe des zu erwartenden Materialwertes und einem Drittel der Arbeitsleistung zu verlangen. In der Regel sind dies 75% des Auftragswertes.

5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum der DELMACON OG. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

5.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung der Vorbehaltsware erfüllungshalber an die DELMACON OG ab; Die DELMACON OG nimmt die Abtretung an, soweit der erzielte Preis dem verrechneten Wert entspricht. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die DELMACON OG wird von seinen Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziffer 4.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an die DELMACON OG abzuführen, soweit und sobald die Forderungen der DELMACON OG fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde der DELMACON OG alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Die DELMACON OG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offenzulegen.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen, ist die DELMACON OG nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Die Kosten des Rücktransports sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von der DELMACON OG erklärt wird.

5.4 Übersteigt der Wert der für die DELMACON OG bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 40 %, ist die DELMACON OG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde räumt der DELMACON OG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird die DELMACON OG während der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. 

6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externe Datenträger speichern. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen, Stromanschluss etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen. Ebenso trägt der Kunde die für den Auftrag nötigen Energiekosten (Strom, Gas, Wasser etc.) sowie
Entsorgungskosten.

6.3 Der Kunde stellt, soweit möglich, der DELMACON OG, kostenlos geeignete Räume zur Lagerung div. Materialien und Werkzeuge, zur Verfügung. Die Haftung für Materialien und Werkzeuge, welche beim Kunden gelagert werden, geht an den Kunden über.

7 Produktangaben, Zusicherungen und Eigenschaften
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen durch die DELMACON OG ausdrücklich und schriftlich als „Zusicherung“ gekennzeichnet sein.

8 Gewährleistung
8.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Die DELMACON OG trägt jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.

8.2 Abweichungen zwischen den im Katalog abgebildeten Produkten und dem gelieferten Produkt können aus technischen Gründen vorkommen und stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.

8.3 Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind der DELMACON OG unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung bzw. Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen die DELMACON OG hergeleitet werden.

8.4 Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich die DELMACON OG das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat der DELMACON OG die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbescheinigung durch die DELMACON OG schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.

8.5 Ein Umtausch und/oder eine Rückgabe der gelieferten Ware ist – abgesehen der Fälle mangelhafter Waren – ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat dem Umtausch bzw. der Rückgabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 15 % des Nettowarenwertes (u.a. für die Wiedereinlagerung) zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Käufer zu tragen.

8.6 Bei Übernahmen diverser Aufträge – Arbeiten als Subunternehmer geht die Gewährleistungspflicht und Haftung auf die beauftragende Partei (Subunternehmer) allein über. 8.7 Zwischen Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

9 Haftung
9.1 Die Haftung der DELMACON OG, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben:
Schadensersatzansprüche infolge durch DELMACON OG oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter Vertragsverletzungen (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung und Delikt) sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

9.2 Es gilt ausdrücklich nur österreichisches Recht.

Sollte ein oder mehrere Bereiche dieser AGB ́s nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, gelten aber alle weiteren Bereiche im vollen Umfang

Delmacon OG, Thien 56, 8342 Gnas

 

 

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Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online Streitbelegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Benachrichtigung (Artikel 19 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)

Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, welche in Österreich die Datenschutzbehörde ist, deren Webseite Sie unter www.dsb.gv.at finden.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz – Generator der AdSimple Online-Marketing-Agentur

www.adsimple.at/datenschutz-generator